Verpflichtungen der Lieferanten gegenüber den Händlern

Die Verpflichtungen des Lieferanten gegenüber Ihnen als Händler sind folgende: 

  • Der Lieferant muss Ihnen die elektronische Version des Labels und des Produktinformationsblatts zur Verfügung stellen.
  • Der Lieferant liefert Ihnen für jedes einzelne Produkt ein Exemplar des Labels im richtigen Format.
  • Wenn Sie beim Lieferanten ein Energielabel und/oder ein Produktinformationsblatt anfordern, muss der Lieferant dieses innerhalb von fünf Arbeitstagen zur Verfügung stellen.

Um zu vermeiden, dass Sie das Energielabel mit Klebeband auf dem Produkt anbringen müssen (was oft zu nicht lesbaren QR-Codes führt), müssen die Lieferanten die Energielabel als Aufkleber liefern, sofern dies für das Produkt angemessen ist (z. B. muss sich das Label bei Leuchtmitteln auf der Verpackung befinden).