Übergangsfrist

Wenn eine neue Verordnung eingeführt wird, ist eine Übergangsfrist vorgesehen. Dadurch haben Hersteller, Importeure, Großhändler und Händler genügend Zeit, ihre Produkte und Informationen an die neuen Anforderungen anzupassen, ohne dass es zu Produktionsstörungen oder Umsatzeinbußen kommt.

Während dieser Übergangszeit ist es weiterhin erlaubt, Produkte zu verkaufen, die den Regeln der vorherigen Verordnung entsprechen.

Nach Ablauf der Übergangsfrist dürfen Produkte, die nicht der neuen Verordnung entsprechen, nicht mehr verkauft werden.

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen über das neue Energielabel finden Sie auf der Website der EU-Kommission:
Überblick über das Energielabel - EU Kommission

Alle Produktgruppen, die schrittweise umstrukturiert werden

Das neue Energielabel

Seit mehr als 20 Jahren erleichtert das Energielabel den Verbrauchern die Auswahl der energieeffizientesten Produkte. Die derzeitige Energie-A-Plus-Skala (A+++ bis D) ist weniger transparent geworden. Um dem entgegenzuwirken, hat die EU beschlossen, die Anforderungen an das Energielabel zu erhöhen und es neu zu skalieren.

Das neue Energielabel umfasst eine Skala von A bis G und wird in den kommenden Jahren schrittweise für alle Produktgruppen eingeführt. Daher wird es eine Übergangszeit geben, in der die Verbraucher in den Geschäften für eine begrenzte Zeit zwei Arten von Energielabeln vorfinden werden.

Wie kann man die beiden Energielabels unterscheiden?
Das neue Energielabel ist leicht an der A-G-Skala und dem QR-Code auf dem neuen Energielabel zu erkennen.

Produktdatenblatt/Produktinformationsblatt
Bitte beachten Sie, dass das „Produktdatenblatt“ in „Produktinformationsblatt“ umbenannt werden wird.