Die Ökodesign- und Energiekennzeichnungsverordnung beschreibt diese sechs Rollen:

  • Hersteller: Ein Hersteller, der Produkte herstellt oder herstellen lässt. 
  • Bevollmächtigter Vertreter: Eine Einrichtung, die von einem Hersteller außerhalb der EU die schriftliche Genehmigung erhalten hat, in dessen Namen zu handeln. 
  • Importeur: Eine Einrichtung, die Produkte importiert und sie auf dem EU-Markt in Verkehr bringt (entweder gegen Entgelt oder kostenlos).
  • Vertriebshändler/Großhändler: Jeder Wirtschaftsakteur in der EU-Lieferkette, der Produkte auf dem Markt bereitstellt und kein Importeur oder Hersteller ist.
  • Lieferant: ein in der EU ansässiger Hersteller, der Bevollmächtigte eines nicht in der EU ansässigen Herstellers oder ein Importeur, der ein Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringt.
  • Händler: ist ein Einzelhändler oder eine andere natürliche oder juristische Person, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit Kunden oder Installateuren entgeltlich oder unentgeltlich Produkte zum Verkauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf anbietet oder ausstellt.
     

Bitte beachten Sie, dass Wirtschaftsakteure mehrere Funktionen haben können und daher mehrere Anforderungen erfüllen müssen. Ein Händler hat die gleichen Pflichten wie ein Lieferant, wenn er z. B. Produkte einführt.  Und ein Lieferant hat die gleichen Pflichten wie ein Händler, wenn er z. B. Produkte importiert und an Kunden verkauft.

Definieren Sie Ihre Rolle

Unabhängig davon, ob Sie Hersteller, Lieferant oder Händler sind, müssen einige Anforderungen erfüllt werden. Die spezifischen Anforderungen hängen von Ihrer Rolle und den für das Produkt geltenden Vorschriften ab.