Machen Sie sich vertraut mit den Anforderungen der Energiekennzeichnung für…

Physische Geschäfte

Als Geschäftsinhaber sind sie für folgende Punkte verantwortlich:

  • Stellen Sie sicher, dass alle Produkte, die der Energiekennzeichnungsanforderung unterliegen, ein sichtbares Energielabel auf der Vorder- oder Oberseite des Produkts haben. Je nach Produkt kann jedoch in der produktspezifischen Kennzeichnungsverordnung eine andere Anweisung enthalten sein, wo das Label anzubringen ist.
  • Verlangen Sie ein Energielabel vom Lieferanten, wenn das Label nicht in der Verpackung des Produkts enthalten ist. Die neuen Energielabels können auch direkt bei EPREL ausgedruckt werden.
  • Vergewissern Sie sich, dass die Modellbezeichnung des Energielabels mit dem Produkt übereinstimmt.
  • Stellen Sie auf Anfrage des Kunden das Produktinformationsblatt (PIS) zur Verfügung.

Gebrauchte Produkte (Second-Hand) fallen nicht unter die Anforderungen der Energiekennzeichnung.

Weiterführende Informationen

Eine Liste der produktspezifischen Energiekennzeichnungsverordnungen finden Sie auf der Website der EU-Kommission: 
Liste der Verordnungen nach Produktgruppen

Typische, häufige Fehler

Wir haben die häufigsten Fehler in verschiedenen Produktgruppen zusammengestellt:

Kein Energielabel auf dem Produkt
Alle Produkte, die unter eine Energiekennzeichnungsverordnung fallen, müssen mit einem Energielabel versehen sein.

Falsche Größe oder in schwarz-weiß
Das Energielabel muss die richtige Größe haben und in Farbe sein. Die Größe des Energielabels und die Anweisungen für die Platzierung können je nach Produkt variieren, daher sollten Sie sich die produktspezifischen Vorschriften ansehen.

Falsche Platzierung des Energielabels
Es ist nicht erlaubt, das Energielabel im Inneren des Produkts anzubringen - auch nicht bei integrierten Geräten.

  • Schaufenster
    Produkte, die in den Schaufenstern des Geschäfts ausgestellt werden, müssen ebenfalls mit einem Energielabel versehen sein.
  • Gedruckte Energielabels
    Vermeiden Sie es, Energielabels selbst zu drucken, da dies zu einer schlechten Druckqualität führen kann. Fordern Sie ein Label beim Lieferanten an, der die Energielabels innerhalb von fünf Arbeitstagen bereitstellen muss.
  • Beschädigte Energielabels oder QR-Codes
    Stellen Sie sicher, dass der QR-Code auf dem Label intakt und vollständig lesbar ist. Labels mit abgeschnittenen oder beschädigten Rändern oder solche, die mit Klebeband abgedeckt sind, sind inakzeptabel.
  • Verwirrung der Verbraucher
    Legen Sie keine Dokumente in der Nähe des Produkts oder des Energielabels aus, die einem Energielabel ähneln und die Verbraucher möglicherweise verwirren könnten. Außerdem dürfen veraltete Energielabels unter keinen Umständen gezeigt werden.
  • Produkte in Verpackungen
    Produkte in Verpackungen müssen mit einem Energielabel versehen sein, wenn sie mit preis- oder energiebezogenen Informationen versehen sind, mit Ausnahme von Produkten, bei denen der Hersteller immer verpflichtet ist, ein Energielabel auf der Verpackung anzubringen. Prüfen Sie die produktspezifischen Vorschriften, um festzustellen, ob Ihr Produkt davon ausgenommen ist.
  • Produktinsel
    Wenn mehrere identische Produkte zusammen ausgestellt werden, brauchen Sie nicht alle zu kennzeichnen - die Kennzeichnung eines einzigen Produkts reicht aus.

    Wird jedoch das gekennzeichnete Modell verkauft, muss ein anderes Produkt der Gruppe mit dem Energielabel gekennzeichnet werden. Das Energielabel muss weiterhin auf der Vorder- oder Oberseite der Produkte angebracht werden.

    Wenn die Produkte in einer von mehreren Seiten zugänglichen Gruppe angeordnet sind, muss das Energielabel für den Kunden von allen Seiten sichtbar sein. Dies kann z. B. dadurch erreicht werden, dass das Energielabel auf einem Schild über den Produkten angebracht wird.

    Wird das Produkt an mehreren Stellen im Geschäft ausgestellt, muss an jeder Stelle das Energielabel angebracht werden.

    Beispiel für eine Produktinsel

Inspektionen im Geschäft

Ihre nationale Marktaufsichtsbehörde führt regelmäßig Inspektionen in den Geschäften durch, um zu prüfen, ob die auf dem EU-Markt verkauften Produkte den einschlägigen Rechtsvorschriften der EU entsprechen.
Wird die unsachgemäße oder fehlende Verwendung des Energielabels nicht korrigiert, kann dies zu Unterlassungen und Geldstrafen führen.