Planen Sie, Produkte von außerhalb der EU einzuführen? Auf der Website der Europäischen Kommission finden Sie einen ausführlichen Leitfaden, wie Sie den Import vorbereiten können.

Eines der wichtigsten Elemente ist, dass die in den Rechtsvorschriften verwendete Terminologie nicht immer der Alltagssprache entspricht. Daher müssen Sie sich mit der Bedeutung der Begriffe in den Rechtsvorschriften vertraut machen.

Einer der Schlüsselbegriffe ist zum Beispiel „in Verkehr gebracht“. In dem Moment, in dem ein Produkt in Verkehr gebracht wird, müssen sowohl Sie als auch Ihr Produkt den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen.

In der nachstehenden Abbildung wird beschrieben, wann das „Inverkehrbringen“ bei der Einfuhr eines Produkts erfolgt.

 

 

 

Was Sie beachten müssen

Produktimport