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Ökodesign und Energiekennzeichnung (Label)

Bitte beachten Sie, dass die neuen Rechtsvorschriften am 1. Juli 2025 in Kraft treten.

Zur Förderung der Energie- und Ressourceneffizienz hat die EU-Kommission im Jahr 2012 Vorschriften für das Ökodesign und die Energiekennzeichnung von Haushaltswäschetrocknern eingeführt. Schätzungen zufolge konnten bis 2020 durch Vorschriften bereits 10 Milliarden kWh pro Jahr eingespart werden.

Um die Anforderungen der Verordnung entsprechend der Markt- und Technologieentwicklung zu aktualisieren, werden neue Rechtsvorschriften mit neuen Anforderungen schrittweise ab dem 12. Dezember 2023 bis zum 1. Juli 2025 gelten. 

  • Die Ökodesign-Verordnung legt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz, die Kondensationseffizienz, die Ressourceneffizienz bei Ersatzteilen und die Informationspflichten fest. Nicht konforme Produkte dürfen nicht auf den EU-Markt gebracht werden. 
  • Die Energiekennzeichnungsverordnung legt die Produktinformationen für Verbraucher fest, indem sie Energieetiketten, Produktinformationsblätter, Werbematerial und Informationen in Geschäften und Online-Shops sowie in der EPREL-Produktdatenbank vorschreibt.
     

Wer ist dafür verantwortlich, dass die Produkte den Vorschriften entsprechen? 

Sie sind für die Einhaltung der Ökodesign- und Energiekennzeichnungs-Verordnung verantwortlich, wenn Sie… 

  • ein Hersteller in der EU sind, der Produkte für den EU-Markt produziert.
  • ein bevollmächtigter Vertreter in der EU sind, der im Namen eines Unternehmens außerhalb der EU handelt.
  • ein Importeur sind, der Produkte in die EU einführt und sie auf dem EU-Markt in Verkehr bringt. 
  • ein Händler sind, der das Produkt unter seiner eigenen Marke verkauft.

Links zu den Verordnungen

Die Ökodesign-Verordnungen: 

Die Energiekennzeichnungsverordnung: