Machen Sie sich vertraut mit den Anforderungen der Energiekennzeichnung für...

Schriftliche und mündliche Angebote

Wenn Sie ein Angebot abgeben, müssen Sie das Energielabel und die im Produktinformationsblatt enthaltenen Produktinformationen vorlegen.

Einem mündlichen Angebot muss daher immer ein schriftliches Angebot folgen, das das Energielabel und das Produktinformationsblatt oder die darin enthaltenen Pflichtangaben enthält.

Diese Anforderungen gelten sowohl für einzelne Produkte als auch für Pakete.

Inspektionen durch die nationale Marktaufsichtsbehörde

Ihre nationale Marktaufsichtsbehörde führt regelmäßig Inspektionen durch, um zu prüfen, ob die auf dem EU-Markt verkauften Produkte den einschlägigen Rechtsvorschriften der EU entsprechen.
Wird die unsachgemäße oder fehlende Verwendung des Energielabels nicht korrigiert, kann dies zu Unterlassungen und zu Geldstrafen führen.