Machen Sie sich vertraut mit den Anforderungen der Energiekennzeichnung für den...

Online-Verkauf

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Ihr Kunde vor Abschluss des Kaufs Zugang zum vollständigen Energielabel und zum Produktinformationsblatt hat.

Diese Punkte liegen in Ihrer Verantwortung:

  • Alle Produkte verfügen über ein Energielabel und ein Produktinformationsblatt, die auf dem Bildschirm in unmittelbarer Nähe des Produktpreises angezeigt werden.
  • Das Energielabel und das Produktinformationsblatt werden in einer gut sichtbaren und leicht zu lesenden Größe angezeigt.
  • Der Kunde hatte vor dem Kaufabschluss Zugang zum Energielabel und zum Produktinformationsblatt.
  • Die Schriftgröße des Energiepfeils ist identisch mit der Schriftgröße des Preises.
  • Das Energielabel und das Produktinformationsblatt werden immer dann angezeigt, wenn ein Produkt im Online-Shop vorgestellt oder erwähnt wird, auch wenn es nicht möglich ist, das Produkt in den Warenkorb zu legen. Dies gilt z. B. auch für Listenansichten.
  • Beim Verkauf von Produkten mit dem Energielabel müssen das Energielabel und das Produktinformationsblatt dem Produkt beigefügt werden.

Sowohl das Energielabel als auch das Produktinformationsblatt können mit Hilfe von verschachtelten Anzeigen dargestellt werden, so dass das Energielabel oder das Produktinformationsblatt nicht direkt neben dem Produkt oder dessen Preis angezeigt werden muss.

Verschachtelte Anzeigen für das Energielabel und das Produktinformationsblatt

Es ist zulässig, anstelle des vollständigen Energielabels und/oder des Produktinformationsblattes einen Energiepfeil mit einer Reihe von Energieeffizienzklassen anzuzeigen, sofern das vollständige Energielabel/Produktinformationsblatt angezeigt wird, wenn der Pfeil angeklickt oder mit der Maus überfahren wird.

 

Energielabel
In diesem Fall muss die verschachtelte Anzeige, die zur Aktivierung des Energielabels verwendet wird, ein Pfeil in einer Farbe sein, die der Energieklasse des Produkts entspricht.

Der Pfeil muss auch die verfügbaren Energieklassen auf dem Energielabel anzeigen (die zulässige Skala für die Energieklassen).

Produktdatenblatt Umbenennung
Bitte beachten Sie, dass das „Produktdatenblatt“ in der künftigen Gesetzgebung in „Produktinformationsblatt“ umbenannt werden wird. Sie können daher schon jetzt das Wort „Produktinformationsblatt“ verwenden. 
Der Link muss genau mit „Produktdatenblatt“ oder „Produktinformationsblatt“ betitelt sein. Sie dürfen keine anderen Begriffe wie „Spezifikationen“ oder „PIS“ usw. verwenden.

Wie kann ich die Grafikdateien herunterladen?

Beispiel
Das Energielabel und das Produktinformationsblatt werden in einer gut sichtbaren und leicht lesbaren Größe angezeigt.

Die verschachtelte Anzeige, die zur Aktivierung des Energielabels verwendet wird, muss ein Pfeil in einer Farbe sein, die der Energieklasse des Produkts entspricht.

Die Schriftgröße des Energiepfeils ist identisch mit der Schriftgröße des Preises.

Das Energielabel und das Produktinformationsblatt werden immer dann angezeigt, wenn ein Produkt im Online-Shop präsentiert oder erwähnt wird, auch wenn es nicht möglich ist, das Produkt „in den Warenkorb zu legen“. Dies gilt z. B. auch für Listenansichten.