Die EU-Kommission hat eine neue Verordnung (EU) 2023/2534 verabschiedet, die neue Anforderungen an die Energiekennzeichnung von Wäschetrocknern festlegt. Diese neue Verordnung ist in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Juli 2025 mit einigen Ausnahmen (lesen Sie hier mehr).

Bis zum 1. Juli 2025 gilt die aktuelle Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 392/2012.

Die größte Änderung besteht darin, dass das Energieetikett für Wäschetrockner nun neu skaliert wird, so dass die Energieeffizienzklassen von A bis G reichen. Außerdem wurde das „Produktdatenblatt“ aktualisiert und in „Produktinformationsblatt“ umbenannt, wobei einige inhaltliche Änderungen vorgenommen wurden.

 

 

Verstehen Sie die Anforderungen für...

Aktuelle und künftige Vorschriften zur Energiekennzeichnung