Wann treten die neuen Anforderungen in Kraft?
Die neue Ökodesign-Verordnung für Wäschetrockner (EU) 2023/2533 ist am 12. Dezember 2023 in Kraft getreten. Einige Elemente der Gesetzgebung gelten bereits heute, die meisten Anforderungen gelten jedoch ab dem 1. Juli 2025. Wäschetrockner, die nach diesem Datum auf den Markt gebracht werden, müssen der neuen Verordnung entsprechen.
Es gelten jedoch folgende zusätzliche Stufen bzw. Fristen:
Seit dem 12. Dezember 2023
- Die Bestimmungen zur Umgehung sind in Kraft.
- Die Bezeichnung „Öko“ kann anstelle von „Standard-Baumwollprogramm“ auf dem Programmwahlgerät oder dem Display des Wäschetrockners verwendet werden, wenn Sie bis zum 30. Juni 2025 sicherstellen, dass sich das Benutzerheft und die technische Dokumentation auf das Standard-Baumwollprogramm beziehen.
Ab dem 1. März 2025
Die Konformität neuer Modelle (einschließlich gleichwertiger Modelle), die der neuen Verordnung (EU) 2023/2533 entsprechen, gilt automatisch als konform mit den Anforderungen der Verordnung (EU) 932/2012; daher ist keine zusätzliche Konformitätsprüfung mit (EU) 932/2012 erforderlich.
Ab dem 1. Juli 2025
- Alle anderen Bestimmungen der neuen Verordnung gelten bis zur nächsten Überarbeitung der Gesetzgebung, mit Ausnahme von:
- Ab dem 9. Mai 2027
Der maximal zulässige Stromverbrauch im ausgeschalteten Modus wird von 0,5 W auf 0,3 W gesenkt.
- Ab dem 9. Mai 2027