Weitere Informationen darüber, was zu beachten ist, wenn die Gesetzgebung überarbeitet wurde

Für alle Verordnungen wird ein bestimmter Zeitraum zwischen der Veröffentlichung einer neuen Verordnung und der Anwendbarkeit der spezifischen Anforderungen der Verordnung festgelegt. Diese Übergangsfrist gewährleistet eine ausreichende Vorlaufzeit für die Marktteilnehmer (einschließlich Hersteller, Importeure, Vertriebsunternehmen und Händler), damit sie ihre Produkte und Produktinformationen an die neuen Vorschriften anpassen können, ohne dass es zu Störungen in der Produktion und im Verkauf kommt.  Weitere Informationen finden Sie hier

Ab wann gelten die neuen Anforderungen?

Am 1. Januar 2024 ist eine neue Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 2023/2534 in Kraft getreten.

Die meisten Teile werden ab dem 1. Juli 2025 gelten, mit den folgenden Ausnahmen:

  • Ab dem 1. Januar 2024
    Das Produktinformationsblatt muss über EPREL und nicht mehr in gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, der Händler verlangt es in gedruckter Form.
  • Ab dem 1. März 2025 
    müssen die Lieferanten:
    • Für in Verkehr gebrachte Produkte:
      • Vor dem 1. März 2025:
        Auf Anfrage der Händler ein neues Energielabel liefern.
      • Ab dem 1. März bis zum 30. Juni 2025:  
        Jedes Produkt sowohl mit dem „alten“ als auch mit dem „neuen“ Energielabel ausstatten.
      • Ab dem 1. Juli 2025: 
        Jedes Produkt wird nur noch mit dem „neuen“ Energielabel versehen.
    • Geben Sie die Werte für die Parameter des neuen Produktinformationsblatts in die EPREL-Datenbank ein

Aktuelle Verordnung
Die derzeitige Verordnung (EU) 392/2012 gilt weiterhin für alle Wäschetrockner, die vor den oben genannten Daten in Verkehr gebracht wurden.