Ab wann gelten die neuen Anforderungen?
Am 1. Januar 2024 ist eine neue Energiekennzeichnungsverordnung (EU) 2023/2534 in Kraft getreten.
Die meisten Teile werden ab dem 1. Juli 2025 gelten, mit den folgenden Ausnahmen:
- Ab dem 1. Januar 2024
Das Produktinformationsblatt muss über EPREL und nicht mehr in gedruckter Form zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, der Händler verlangt es in gedruckter Form. - Ab dem 1. März 2025
müssen die Lieferanten:- Für in Verkehr gebrachte Produkte:
- Vor dem 1. März 2025:
Auf Anfrage der Händler ein neues Energielabel liefern. - Ab dem 1. März bis zum 30. Juni 2025:
Jedes Produkt sowohl mit dem „alten“ als auch mit dem „neuen“ Energielabel ausstatten. - Ab dem 1. Juli 2025:
Jedes Produkt wird nur noch mit dem „neuen“ Energielabel versehen.
- Vor dem 1. März 2025:
- Geben Sie die Werte für die Parameter des neuen Produktinformationsblatts in die EPREL-Datenbank ein
- Für in Verkehr gebrachte Produkte:
Aktuelle Verordnung
Die derzeitige Verordnung (EU) 392/2012 gilt weiterhin für alle Wäschetrockner, die vor den oben genannten Daten in Verkehr gebracht wurden.