Geltungsbereich der Vorschriften

Wäschetrockner, die unter die Ökodesign- und Energiekennzeichnungs-Verordnung fallen, sind

Geräte, in denen Textilien durch Trommeln in einer rotierenden Trommel getrocknet werden, durch die erwärmte Luft geleitet wird.

Die Verordnungen, die noch bis Ende Juni 2025 in Kraft sind, gelten für eingebaute Wäschetrockner für den Nicht-Haushaltsgebrauch und solche, die für den Nicht-Haushaltsgebrauch verkauft werden. Die neuen Verordnungen von 2023, die im Juli 2025 in Kraft treten, gelten nur für Wäschetrockner für den Hausgebrauch.
 

Sowohl die derzeitige als auch die neue Verordnung beinhalten: 

  • Elektrische, netzbetriebene Wäschetrockner:
    • Kondensationstrockner mit Wärmepumpe oder Heizelement
    • Trockner mit Belüftung
    • Gasbefeuerte Trockner
  • Freistehende und eingebaute Haushaltswäschetrockner (einschließlich aller Gehäusetypen)
     

Die neue Verordnung umfasst:

  • Haushaltswäschetrockner mit mehreren Trommeln
  • Elektrische netzbetriebene Haushaltswäschetrockner, die auch mit Batterien betrieben werden können

 

Sowohl die aktuelle als auch die neue Verordnung gelten nicht für:

  • Haushalts-Waschtrockner und Haushalts-Schleudermaschinen (diese Produkte fallen in den Anwendungsbereich von 2019/2023)

 

Die neuen Verordnungen gelten nicht für:

  • Wäschetrockner, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG fallen, z. B. wenn sie für folgende Zwecke bestimmt sind: 
    • Speziell angefertigte Evaluierungskits, die für Fachleute bestimmt sind und ausschließlich in Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen für solche Zwecke verwendet werden.
    • Zur Verwendung in einer explosionsfähigen Atmosphäre
    • Medizinische Zwecke
    • Rein batteriebetriebene Wäschetrockner
  • Batteriebetriebene Haushaltswäschetrockner, die über einen separat zu erwerbenden AC/DC-Wandler an das Stromnetz angeschlossen werden können