Inverkehrbringen

Das „Inverkehrbringen eines Produkts“ bezieht sich auf die erstmalige „Bereitstellung auf dem Markt“ eines Produkts.

Ein Beispiel: Ein Hersteller von Haushaltsgeräten stellt eine Charge von Wäschetrocknern fertig und verkauft sie direkt an ein Haushaltsgerätegeschäft. Zu diesem Zeitpunkt werden die Wäschetrockner in den Verkehr gebracht. 

Ein Produkt wird nicht in Verkehr gebracht (und nicht bereitgestellt), wenn...

  • es hergestellt und direkt in einen Markt außerhalb der EU exportiert wird.
  • es sich noch in der Test- und Validierungsphase befindet.
  • es sich im Zollgebiet der EU im Transit befindet, in Freizonen, Lagern, vorübergehender Verwahrung oder anderen besonderen Zollverfahren gelagert wird.
  • es für den Eigenbedarf hergestellt wird.

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