Ein Produkt wird auf dem Markt bereitgestellt, wenn es entgeltlich oder unentgeltlich zum Vertrieb, Verbrauch oder zur beabsichtigten oder voraussichtlichen Verwendung auf dem EU-Markt in einem gewerblichen Kontext (d. h. nicht für Wohltätigkeitsorganisationen, Hobbyisten usw.) angeboten wird.
Ein Produkt kann mehrfach bereitgestellt werden, z.B. wenn es zwischen mehreren Händlern weitergegeben wird.
Die Bereitstellung eines Produkts erfordert ein (schriftliches oder mündliches) Angebot oder eine (mündliche) Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren juristischen oder natürlichen Personen über die Übertragung des Eigentums, des Besitzes oder sonstiger Rechte an dem Produkt nach der Herstellung. Dies bedeutet, dass das Produkt einer anderen juristischen oder natürlichen Person zur Verfügung gestellt wird. Die Übertragung erfordert nicht unbedingt die physische Übergabe des Produkts.