DoC, DoI und äquivalente Modelle

EU-Konformitätserklärung (DoC)

Wenn Sie beabsichtigen, Produkte auf dem EU-Markt in Umlauf zu bringen, müssen Sie eine Konformitätserklärung erstellen und unterzeichnen.

Die Konformitätserklärung ist spezifisch für jedes Produkt und bestätigt, dass das Produkt mit allen geltenden EU-Rechtsvorschriften übereinstimmt. Es gibt also keine gesonderte Konformitätserklärung für Ökodesign, sondern Sie müssen Ihrer allgemeinen Erklärung, die alle relevanten EU-Rechtsvorschriften abdeckt, Informationen zur Konformität mit den Ökodesign-Vorschriften hinzufügen. Da die Rechtsvorschriften zur Energiekennzeichnung keine Mindestanforderungen umfassen, sind sie nicht Teil der Konformitätserklärung.

Nachfolgend finden Sie eine kurze Zusammenfassung dessen, was die Konformitätserklärung normalerweise enthält. 

Die Konformitätserklärung muss folgendes enthalten:

  • Eine Überschrift „Konformitätserklärung“
  • Name und Postanschrift des Lieferanten (Sie können eine Website-Adresse hinzufügen).
  • Die Beschreibung des Produktmodells, das die Rückverfolgbarkeit ermöglicht (zumindest Marke und Modellname, Sie können sich auf eine Chargen- oder Seriennummer beziehen und Fotos hinzufügen).
  • Die Erklärung muss die folgenden ausdrücklichen Angaben enthalten:
    • „Diese Konformitätserklärung wird unter der alleinigen Verantwortung von [Name und Anschrift des Lieferanten] ausgestellt“.
    • „Der Gegenstand der oben beschriebenen Erklärung entspricht den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union:“, gefolgt von einer Liste der für dieses spezifische Produkt relevanten EU-Rechtsvorschriften. Dies könnte z. B. umfassen: 
      • Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG:
      • Nummer der produktspezifischen Durchführungsverordnung
    • Zählen Sie andere Rechtsvorschriften auf, z.B.:
      • 2014/35/EU: LVD (Niederspannungsrichtlinie). 
      • 2014/30/EU: EMV-Richtlinie (Elektromagnetische Verträglichkeit).
      • 2011/65/EU: RoHS-Richtlinie. 
      • 2014/53/EU: Funkanlagen-Richtlinie.
  • Für jede anwendbare Vorschrift sind die angewandten harmonisierten europäischen Normen aufzuführen.
  • Name und Verweis auf einschlägige Bescheinigungen der benannten Stelle, falls diese an der Konformitätsbewertung beteiligt war,
  • Ort und Datum der Unterschrift der Konformitätserklärung: Das Datum der Unterschrift darf nicht vor dem Abschluss der Konformitätsbewertung durch den Hersteller und nicht nach dem Datum des Markteintritts liegen.
  • Name und Unterschrift der Person, die befugt ist, den Lieferanten zu verpflichten.

Wenn das Produkt geändert wird und weiterhin den Ökodesign-Anforderungen (oder einer der anderen geltenden Vorschriften) entspricht, muss eine neue Konformitätserklärung ausgestellt werden. 

Die Konformitätserklärung muss in allen Sprachen der EU-Länder ausgestellt werden, in denen das Produkt in Verkehr gebracht wird. Sie kann in einem Dokument mehrsprachig sein. 

Bei importierten Produkten muss der Importeur sicherstellen, dass die Konformitätserklärung dem Produkt beigefügt ist.

Die Konformitätserklärung muss der MSA auf deren Anfrage hin zur Verfügung gestellt werden. Fällt ein Produkt z. B. in den Geltungsbereich der Richtlinien für Maschinen, explosionsgefährdete Bereiche, Funkanlagen und Telekommunikationsendgeräte, muss jedem Produkt die Konformitätserklärung beigefügt werden. Die Konformitätserklärung kann auf freiwilliger Basis in den EPREL-Konformitätsteil hochgeladen werden.

Der Lieferant/Importeur muss eine Kopie davon 10 Jahre lang nach dem Inverkehrbringen des Produkts aufbewahren. 

 

Weiterführende Informationen zur Konformitätserklärung

Bitte lesen Sie den EU Blue Guide (Seite 62) und cemarking.net.

Ein Beispiel für eine Konformitätserklärung, zur Verfügung gestellt von der dänischen MSA, finden Sie hier.

EU-Identitätserklärung (DoI)

Die Identitätserklärung (Declaration of Identity, DoI) dient dem Nachweis, dass Produktmodelle desselben oder verschiedener Hersteller gleichwertig sind und dieselben technischen Spezifikationen aufweisen können.

Dies bedeutet, dass die Produktmodelle für alle Parameter, die für das Ökodesign und die Energiekennzeichnung angegeben werden müssen, die gleichen Werte aufweisen.

Die Verwendung von DoI ermöglicht es, den Umfang der technischen Dokumentation (Prüfberichte, Bauteilliste usw.), die für die MSA erstellt und bereitgestellt werden muss, zu reduzieren.

Eine DoI wird in der Regel zur Verknüpfung verwendet:

  • Identische Produkte mit unterschiedlichen Modell- oder Markennamen desselben Unternehmens.
  • Modellvarianten oder Typen, unabhängig davon, ob sie zur gleichen oder zu einer anderen Marke oder einem anderen Hersteller gehören, wobei die technischen Unterschiede gemäß den technischen Unterlagen keinen Einfluss auf die Konformitätsbewertung haben.
  • Verschiedene Modelle, unabhängig davon, ob sie zur selben oder zu einer anderen Marke oder einem anderen Hersteller gehören, für die dieselbe technische Dokumentation gilt, die durch zusätzliche Prüfungen, Berechnungen oder andere technische Nachweise ergänzt wird.

In diesen Fällen ist eine Identitätserklärung obligatorisch:

  • Wenn eine DoI eine Verbindung zwischen zwei Modellen von zwei verschiedenen Herstellern herstellt, die es ihnen ermöglicht zu erklären, dass die beiden Modelle technisch identisch sind.
  • Wenn eine DoI eine Verbindung zwischen zwei Modellen verschiedener Hersteller herstellt, wobei die technischen Informationen zu einem der Modelle durch Berechnungen auf der Grundlage der Informationen des anderen Modells gewonnen werden.

Behandlung von gleichwertigen Modellen

Ein „gleichwertiges Modell“ weist dieselben technischen Merkmale auf, die für das Energieetikett relevant sind, und dasselbe Produktinformationsblatt wie ein anderes Modell, aber von demselben Lieferanten mit einer anderen Modellkennung auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen wird.  

  • Wenn Produkte gleichwertig sind, sollten sie die gleiche Modellkennung, eine einzige Registrierung im EPREL und das gleiche Energieetikett haben. Beispiele für gleichwertige Modelle sind Modelle mit unterschiedlichen Farbdesigns oder ähnlichen Designaspekten, ästhetischen Aspekten, unterschiedlichen Verpackungskonfigurationen und technisch identischen Produkten, die von demselben Lieferanten unter verschiedenen Marken verkauft werden.
  • Gleichwertige Modelle, die bereits auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurden, einschließlich der Modellkennungen, sind in den folgenden Unterlagen anzugeben
    • Technische Dokumentation.
    • EPREL-Datenbank (Abschnitt über die Übereinstimmung der Modelle, siehe auch die spezifischen Informationen über EPREL): Die EPREL-Datenbank wird für alle gleichwertigen Modelle das gleiche Energieetikett und die gleiche PIS generieren.  
  • Werden im Rahmen der Marktüberwachung Korrekturmaßnahmen für ein Produktmodell gefordert, so sind diese auch auf alle gleichwertigen Modelle anzuwenden, mit Ausnahme der Modelle, bei denen der Lieferant die Übereinstimmung nachweisen kann.
  • Wenn bei der Produktprüfung im Rahmen der Marktüberwachung die erste Probe eines Produktmodells die Prüfung nicht besteht (bei einigen wenigen Produktgruppen gibt es Ausnahmen von dieser Regel) und anschließend weitere (drei) Modelle geprüft werden müssen, können diese aus gleichwertigen Modellen entnommen werden.